Ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs sorgte Anfang Februar dieses Jahres für Schlagzeilen.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bgh-grundsatzurteil-negativzinsen-verwahrentgelt-100.html
Grundlage des Prozesses war die Erhebung von Negativzinsen auf Einlagen bei Banken in den vorhergegangenen Jahren. Verursacht durch die Einführung von negativen Zinsen auf deren Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB), genauer bei der Deutschen Bundesbank, die Teil der EZB ist.
Betroffen davon sind in Zukunft, wenn überhaupt, nur Einlagen auf Girokonten. Längerfristige angelegte Einlagen werden durch das Grundsatzurteil geschützt.
Zur Begründung der Vorsitzende Richter des Bundesgerichtshofs, Jürgen Ellenberger.
„Zweck von Spareinlagen ist es, das Vermögen von natürlichen Personen mittel- bis langfristig aufzubauen und durch Zinsen vor Inflation zu schützen.“
So, so. Zinsen schützen vor Inflation? Ernsthaft. Wer das glaubt, sollte sich mal in die Wirtschaftsgeschichte Deutschlands vertiefen. Da warten überraschende Erkenntnisse.
1923/24: eine Hyperinflation mit dem Ergebnis der Auslöschung aller Sparguthaben.
1948/49: Währungsreform – weitgehende Löschung der Kontoguthaben.
Und all das trotz der vorhergehenden Erhebung von Zinsen.
Wie ich es auch drehe und wende. Letztendlich führt Inflation zum Kaufkraftverlust des Geldes. Egal in welchem Staat der Welt ein Bürger sich auch aufhält. Punkt.
Außerdem. Über Ursachen von Inflation wird in der „Wirtschaftswissenschaft“ schon seit Jahrzehnten geforscht. Allerdings mit wenig greifbarem Ergebnis.
Es würde ja schon helfen, den Begriff Inflation genauer ins Auge zu fassen.
Er leitet sich ab vom lateinischen „inflare“: aufblähen.
Die Frage: wer bläht denn da auf?
Na, wer wohl? Die Notenbanker. Wer sonst? Sie können darüber entscheiden, ihnen wird schließlich Unabhängigkeit zugeschrieben, ob zusätzliches Geld herausgegeben oder dem Umlauf entzogen wird.
Dafür gibt es einige Instrumente. Wirkungsvolle. – Wenn gewollt.
Kritiker mögen jetzt einwenden, nicht die Notenbank, sondern Geldinstitute wären dafür verantwortlich.
Dazu ein Auszug aus meinem Kommentar zu einem Kommentar eines Lesers auf dieser Seite.
„Und bevor jetzt die Geldschöpfungstheoretiker hier aufschlagen und mich aufklären wollen, nur soviel.
Gäbe es die Geldschöpfung der Banken in größerem Umfang, müssten diese doch im Geld schwimmen. Tun sie aber nicht.
Außerdem zahlen Banken untereinander üblicherweise mit Zentralbankgeld, das die Banken selbst nicht schöpfen können. Jedenfalls nicht ohne Einwilligung der Notenbank. Was auch dann gilt, wenn sie stillschweigend gegeben wird.
Die Notenbank erlaubt den merkwürdigen Zustand wohl auch nur, weil so das Problem der Girogeldhortung auf Konten umgangen werden kann.
Die Banken sind außerdem die am stärksten überprüften Firmen. Dafür gibt es eigens eine Bundesbehörde: Die Bankenaufsicht (Bafin).
Und ohne deren Zustimmung geht nun mal nichts.
Außerdem. Die Notenbank, als auch die Bankenaufsicht werden schon aus Selbstschutz (Stichwort: moral hazard), ein übermäßiges Geldschöpfungstreiben von Bankern unterbinden.
Soweit der Kommentar.
Wer den ganzen Artikel und die zwei Kommentare und Links lesen will:
Nachtrag dazu. Wenn es tatsächlich ein umfangreiches Geldschöpfungstreiben bei Geldinstituten gibt, wo finden sich die außerordentlichen Gewinne in der Bilanz denn verbucht?
Das wüsste ich wirklich gern. Wer dazu Auskunft geben kann – her damit.
Und nochmal. Allein die Führungskräfte der Notenbank sind diejenigen, die für Preissteigerungen verantwortlich sind. Alles andere ist darum-herum-Gerede, wie Verweise auf Fiskalpolitik, Staatsverschuldung, sinkender Wechselkurs oder steigende Rohstoffpreise. Sie dienen vermutlich nur dazu, deren Zuständigkeit zu verschleiern.
Einwurf. Dass es auch in einem Markt mit einem „Verwahrgeld auf Geld (Demurrage)“ Preissteigerungen geben dürfte ist unbestritten. Nur bleibt das, wenn die Notenbank frühzeitig mit Entzug von Geld reagiert, überschaubar. Umfangreiche Preissteigerungen sind dann ausgeschlossen. Denn den Marktteilnehmern würde dann nämlich schlicht die Kaufkraft dafür fehlen.
Von welcher Seite ich es auch betrachte, das ganze derzeitige Finanzsystem, aufbauend auf der Zinsnahme, ist ein Fehlkonstrukt. Eines, das schlicht mehr Negatives als wirklich Gutes hervorbringt.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt mir nur den allgemeinen Glauben an die Rechtmäßigkeit der Zinsnahme. Womit auch die Rechtmäßigkeit des gegenwärtigen Geld- und Finanzsystems untermauert wird. Was Kritik daran und Änderungen auch so schwierig macht.
Daran zu glauben, Geld ließe sich im derzeitigen System ohne Wertverlust über einen längeren Zeitraum in der Kaufkraft stabil halten, ist ein Irrglaube. Außerdem gibt es dem Geld vorübergehend nur einen Vorteil gegenüber Sachwerten. Was dann als Folge dazu führt, dem Geld höheren Wert beizumessen. Mit all den üblen Auswirkungen – Geldgier sei da stellvertretend genannt – die sich alltäglich beobachten lassen.
Allen Christen und insbesondere den Anhängern der sogenannten „Christlichen Parteien“ empfehle ich in dem Zusammenhang, mal wieder mehr als nur einen Blick in die Bibel zu werfen. Und dem Thema Zinsen Aufmerksamkeit zu widmen. Denn es ist eines der Kernthemen der Bibel.
Warum wohl?
Würde nur ein spürbarer Anteil der Gottgläubigen all das in der Bibel beschriebene ernst nehmen und daraus abgeleitet politische Änderungen fordern, wäre die Menschheit auf ihrem Weg hin zur Gerechtigkeit schon einen gehörigen Schritt weiter.