Das Widerspruchsrecht im Onlinehandel – ein Relikt

Zur Jahrtausendwende, als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte und der Begriff „Dotcom“ zum Schlagwort mutierte, war Verbraucherschutz durchaus angebracht.

Doch in der Gegenwart ist er nur noch ein unnötiges Überbleibsel aus der Pionierzeit des Internets.

Überflüssig. Teuer. Ökologisch fragwürdig.

Unmengen an Verpackungsmüll entstehen dadurch. Und es werden, tagtäglich, zusätzliche Pakete in ungeheurer Zahl, zwischen Anbietern und Verbrauchern hin und her chauffiert.

Insbesondere wenn es sich um Kleidungsstücke handelt.

Denn das Händlerversprechen, sie bei Nichtgefallen oder Fehlgröße zurückzunehmen, hat einen wahren Hype entfacht. Die Moden wechseln immer schneller. Getragen vom offen zur Schau gestellten Slogan: kaufen, anprobieren, retournieren.

Eine Ressourcenverschwendung ohnegleichen.

Schlagzeilen dazu, gab es schon vor Jahren. Und noch immer sind die Probleme ungelöst. Die Retouren landen trotz Appellen noch immer häufig im Müll. Weil deren Entsorgung günstiger ist als die Sortierung und Begutachtung.

Ökologisch ein Albtraum.

https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-06/warenvernichtung-die-gruenen-online-handel-retouren-wegwerfverbot-billigelektronik

https://www.greenpeace.de/ueber-uns/leitbild/investigative-recherche/produktvernichtung-amazon-geht-weiter-verbot

Da die Konsumenten – und es sind wohl anscheinend unheimlich viele, wenn sich die EU-Kommission bemüßigt fühlt, einzugreifen – weiterhin uneinsichtig sind, aber doch leider, leider gebraucht werden, damit das Ökonomiemodell: Wachstum über alles, nicht ins Wanken gerät, müssen sie weiterhin geschützt werden. Koste es, was es wolle.

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Umweltministerium-Fast-Fashion-Hersteller-sollen-bald-Kosten-fuer-Entsorgung-und-Recycling-tragen-id30225397.html

Statt den Käufer an seine Verantwortung zu erinnern, wird den großen Händlern ein kleiner Stein in den Weg gelegt – allerdings so klein, dass ihn, zumindest die großen Portale, gelassen zur Kenntnis nehmen.

Ihr Geschäftsmodell bleibt schließlich im Kern unangetastet.

Warum auch ändern?

Es bringt nach wie vor Umsatz, bindet Käufer und ermöglicht sogar noch einen profitablen Restwerteverkauf.

Für kleine Händler hingegen, wird der Kampf um Kundschaft immer schwieriger. Sie ziehen, zerrieben zwischen steigenden Kosten und Konkurrenzdruck durch Quersubventionierung der „Ketten“, oft den Kürzeren.

Wie sollen sie auch Retourenquoten von bis zu 60 % stemmen?

Antwort: gar nicht. Sie werden aus dem Wettbewerb herausgedrängt. Und erleben ihn als Krieg, wie die eher kleinen stationären Händler in den Innenstädten, die seit Jahren immer öfter die Waffen vor Handelsketten strecken. Weil der stationäre Handel, wegen hoher Mieten in den Innenstädten, nicht mit den Ketten, die den stationären und den Onlinehandel betreiben, konkurrieren kann.

Was bleibt, sind auch da nur die Nischen.

Warum die Zurücknahme des Widerrufsrechts in dem Zusammenhang nur selten erwogen, geschweige denn diskutiert wird, lässt tief blicken.

Dabei haben sich die meisten Probleme, die zu Beginn des Internethandels noch relevant waren, weitgehend verabschiedet.

Insbesondere im Handel mit Kleidungsstücken gibt es heute vielfältige Möglichkeiten, dem Kunden eine fundierte Auswahl zu ermöglichen: zuvörderst detaillierte Größentabellen, aber auch Kundenfotos, 360°-Ansichten und mittlerweile – zumindest bei großen Anbietern – KI-gestützte Size- & Fit-Advisor. Dazu kommt die Möglichkeit, das eigene Smartphone zur Hilfe zu nehmen: AR-Virtual-Try-On.

All das macht das Widerrufsrecht eigentlich überflüssig. Die Mängelhaftung bliebe schließlich bestehen.

Besonders bei dem Verkauf von Kleidung gibt es jedoch eine Ausnahmeregel zum Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ein Händler, der individualisierte Kleidung anbietet – mit persönlicher Widmung, eigens ausgewählten Texten oder exklusiven Produktionsmerkmalen – kann das Widerrufsrecht ausschließen.

So verleiht er dem Kleidungsstück Wertigkeit und damit Nachhaltigkeit. Und bietet damit einen Ausweg aus der inzwischen offen zur Schau gestellten Mentalität von Billigmode: einmal tragen und dann wegwerfen.

Es könnte die Nische sein für künstlerische und werthaltige Kleidung. Für Unikate. Für besondere Outfits, die ihre Träger möglicherweise über lange Zeiträume begleiten.

Die dann mit gewissem Stolz und auch mit entsprechender Würde und wohl auch Überzeugung getragen werden.

Doch die rechtlichen Hürden dafür sind hoch. Abmahnungen nicht ausgeschlossen.

Es ist paradox, aber typisch für die heutige Zeit: Ein Gesetz, das angeblich Verbraucher schützt, schützt in Wahrheit vor allem die Großen und drängt die Kleinen, die wirklich nachhaltig und werthaltig produzieren wollen, in die Defensive.

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